Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadensfall mit leeren Händen dazustehen.
Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.

Leider werben große Vergleichsportale vornehmlich mit dem zu zahlenden Beitrag. Die Leistungen und vor allem die Fallstricke in den einzelnen Versicherungssparten werden garnicht oder nur unzureichend erklärt. Dies ist zum einen Zeitintensiv und zum anderen auch manchmal einfach kompliziert.

Mein Tipp! Wenden Sie sich an einen versierten Makler und nehmen Sie sich die Zeit für eine intensive Beratung. Fragen Sie, wenn Sie etwas nicht verstehen und schließen Sie nur Verträge die Sie zumindest im Wesentlichen nachvollziehen können. Ein fairer Makler betreut Sie auch im Schadenfall, also dann wenn Sie ihn wirklich brauchen. Die zu zahlenden Beiträge sind meist auch nicht höher als in Internetportalen, ein solches steht Ihnen aber sicher nicht im Schadenfall zur Verfügung.

Natürlich stehe ich Ihnen für eine umfassende Beratung zur Verfügung.

Ihr Thomas Wrzeciono